Stand: 6.5.2022

I. Gültigkeit

Jedem mit uns geschlossenen Vertrag liegen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) zugrunde. Dies inkludiert auch zukünftige Vertragsabschlüsse. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich ihrer Geltung zu.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits, gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung, auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so müssen diese seitens der Anbietenden 8 Tage in Folge gültig sein.

Angebote durch uns sind grundsätzlich freibleibend.

III. Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, es sei denn, sie sind gesondert vereinbart. Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV. Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der vereinbarte Betrag bei uns eingelangt ist.

Sollten bei bestimmten Zahlungsarten Spesen oder Gebühren anfallen, gehen diese, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen, in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Basissatz der österreichischen Nationalbank (OeNB), vor. Ein Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens kann geltend gemacht werden.

Alle Forderungen können, im Falle einer Zahlungsstockung oder der Einleitung eines außergerichtlichen Insolvenzverfahrens gegen den Käufer, von uns sofort fällig gestellt werden. Ebenso können in den genannten Fällen Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangt und durch uns ein einseitiger Vertragsrücktritt durchgeführt werden. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Käufer ist nur gültig, wenn dies entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurde.

V. Vertragsrücktritt

Wichtige Gründe, wie z.B. Annahmeverzug, Zahlungsverzug, Insolvenz oder Konkursabweisung mangels kostendeckenden Vermögens, berechtigen uns zu einem Rücktritt vom betreffenden Vertrag, sofern dieser noch nicht vollständig erfüllt wurde. Im Falle eines solchen Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Möglichkeit, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten und eine Sicherstellung zu fordern. In weiterer Folge kann nach einer Frist durch uns ein Vertragsrücktritt erfolgen. Zudem sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden.

Begehrt der Kunde bei Sonderbestellungen, ohne Berechtigung, die Vertragsaufhebung oder den Vertragsrücktritt, so haben wir die Möglichkeit, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Kommt es zu einer Aufhebung des Vertrags, ist der Kunde verpflichtet einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schadenersatz zu bezahlen.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Dem Gläubiger entstehende Mahn- und Inkassospesen sind im Falle eines Zahlungsverzuges vom Kunden zu ersetzen. Es gelten die Höchstsätze für Inkassoinstitute, welche in der entsprechenden Verordnung des BMwA festgeschrieben sind. Sofern das Mahnwesen vom Gläubiger betrieben wird, sind pro erfolgter Mahnung 10,00 Euro zu entrichten. Darüber hinaus gilt bei Geschäften zwischen Unternehmern ein gesetzlicher Verzugszins in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank eingesehen werden (https://www.oenb.at).

VII. Gefahrenübergang, Transport, Montage und Annahmeverzug

Mit dem Übergang der Ware vom Lieferanten auf den Kunden geht auch das Risiko für Beschädigung ebendieser auf ihn über. Standardmäßig ist der Transport der Ware nicht versichert. Eine solche Versicherung wird nur nach ausdrücklichem Wunsch des Kunden durchführt. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Bei Annahmeverzug, welcher nach einer gesetzten Nachfrist weiterhin besteht, sind wir berechtigt eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen. Zudem sind wir berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer umfassenden Nachfrist (mindestens 2 Wochen) einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Wir können in diesem Fall über die bisher eingelagerte Ware wieder frei verfügen.

VIII. Lieferfrist

Eine Verpflichtung zur Leistungsausführung durch uns besteht erst dann, wenn der Kunde sämtlichen erforderlichen Vorarbeiten bzw. Vorbereitungen nachgekommen ist. Hierzu zählen die Festlegung vertraglicher und technischer Einzelheiten.

Bei Ware, welche individuell auf Kundenwunsch gefertigt wird, ist ein Vertragsrücktritt ausgeschlossen.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz in 5261 Hepfau-Uttendorf.

X. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Der Kunde hat unmittelbar bei Anlieferung die Ware auf mögliche Beschädigungen zu prüfen. Mängel müssen schnellstmöglich in an uns in schriftlicher Form per E-Mail oder Fax gemeldet werden. Art und Umfang des Mangels müssen aus der Meldung eindeutig hervorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, eine Untersuchung der von ihm beanstandeten Ware durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten zuzulassen.

Nicht form- und fristgerecht bemängelten Waren gelten als genehmigt.

XI. Schadenersatz & Produkthaftung

Haftungsansprüche gegen uns sind bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden betragsmäßig auf den Wert der Lieferung begrenzt. Ein Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Bei unsachgemäßer Verarbeitung oder ungeeignetem Einsatz der Ware durch den Käufer ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

Eine Aufklärungspflicht über Lagerung, Einbau und Handhabung der Ware durch uns besteht nicht. Es besteht zudem keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben über die Be- und Verarbeitung der Ware.

Gemäß §12 Produkthaftungsgesetz verzichtet der Kunde im Vorhinein auf alle Regressrechte gegen uns. Dieser Verzicht überträgt sich auf die Abnehmer von Produkten, die durch die Weiterverarbeitung oder den Verbau unserer Ware entstehen. Eine Fehlerfreiheit dieser Produkte wird von uns nicht garantiert.

XII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Waren unser Eigentum. Wir sind berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zugriffen Dritter auf die Ware (z.B. bei Pfändungen), auf unsere Eigentümerschaft hinzuweisen. Handelt es sich bei unserem Vertragspartner um einen Verbraucher, so ist bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrages eine Verfügung über die Vorbehaltsware nicht gestattet. Das Risiko für die Vorbehaltsware liegt beim Kunden.

XIII. Lieferung unter Eigentumsvorbehalt

Wird Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so tritt der Kunde uns schon jetzt bis zur vollständigen Bezahlung, seine Forderungen gegenüber Dritten ab, wenn diese durch Verarbeitung oder Verkauf entstehen. Der Kunde hat uns bei einer entsprechenden Anfrage seine Abnehmer zu nennen und uns rechtzeitig über die Zession zu informieren. Überdies ist die Zession auf Geschäftsunterlagen für den Abnehmer sichtbar zu machen (z.B. Lieferschein, Fakturen usw.) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind alle Einnahmen abzusondern, welche aus dem Verkauf unserer Ware bzw. der daraus entstehenden Produkte generiert werden. Mögliche Ansprüche gegen einen Versicherer sind, soweit durch § 15 des Versicherungsvertragsgesetzes vorgesehen, bereits jetzt an uns abzutreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XIV. Zurückbehaltung

Bei gerechtfertigter Reklamation ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teilbetrages des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Davon ausgenommen sind Rückabwicklungen.

XV. Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Ried im Innkreis. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

XVI. Datenschutz und Urheberrecht

Der Kunde stimmt einer automatisierten Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu, sobald sich ein Kauf anbahnt (z.B. für Angebotslegung und Auftragsbestätigung). Dies inkludiert auch personenbezogene Daten. Solange eine Transaktion nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit abgeschlossen ist, sind uns Adressänderungen zwingend bekanntzugeben. Sollte dies nicht passieren, gelten Erklärungen als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden. Technische Unterlagen, Pläne und Skizzen sind unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält keine wie auch immer gearteten Verwertungsrechte.

XVII. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

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